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BSG, 20.09.1977 - 8 RU 18/77 |
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- BSG, 26.04.1977 - 8 RU 92/76
Auszug aus BSG, 20.09.1977 - 8 RU 18/77
Die gleichen Grundsätze gelten auch für unter Alkoholeinfluß stehende andere Verkehrsteilnehmer, wobei im Gegensatz zu Kraftfahrern, etwa bei Fußgängern, ein Grenzwert der BAK, von dem ab eine "absolute Fahr(Verkehrsf)untüchtigkeit" vorliegt, nicht angenommen werden kann (Urteil des erkennenden Senats vom 260 April 4977 - 8 RU 92/76 - zur Veröffentilichung vorgesehen).
- LSG Hessen, 30.08.1978 - L 3 U 220/77
Alkohol; fremdes verkehrswidriges Verhalten als wesentliche Unfallursache; Mofa; …
Das BSG nimmt auch noch in seinen jüngeren Urteilen auf diese Entscheidung Bezug (vgl. Urteile vom 29.5.1973 - 2 RU 17/71 - und vom 20.9.1977 - 8 RU 18/77 -).Der Senat verweist hierzu auf die vergleichbaren vom BSG entschiedenen Fälle in dessen Urteilen von 30. Oktober 1962 (…a.a.O.) und vom 20. September 1977 (8 RU 18/77).
- BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78
Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des …
Unter Hinweis auf BSGE 12, 242 ff und das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. September 1977 - 8 RU 18/77 - (BG 1978, 495 = USK 77214) möchte sie ua den inneren Zusammenhang des Unfalles mit der betrieblichen Tätigkeit des Klägers verneinen.